Dienstplan-Software-VergleichDas B2B-Dossier · 2026
Blog · Beschaffung

Open-Source-Dienstplan-Software: Was es gibt – und was sie wirklich kostet

„Kostenlos und selbst gehostet“ klingt nach der günstigsten Variante. Dieser Beitrag prüft, welche quelloffenen Projekte im Dienstplan-Umfeld real existieren, was die Lizenz tatsächlich abdeckt und wie die Drei-Jahres-Rechnung gegen ein Abonnement ausfällt.

Aktualisiert am 23. August 2026Autorin: Dr. Katharina MüllerAlle Preise netto, zzgl. MwSt.
Kurz gefasst

Eine ausgereifte, dedizierte Open-Source-Dienstplan-Software für den deutschen Markt gibt es nicht. Wer quelloffen plant, greift auf eine von drei Ersatzlösungen zurück: ein Schichtmodul innerhalb einer ERP-Suite (Frappe HR/ERPNext), eine Odoo-Installation mit zugekauftem Community-Modul, weil das offizielle Planning-Modul der Enterprise-Edition vorbehalten ist, oder eine quelloffene Zeiterfassung wie Kimai (AGPL-3), die Ist-Zeiten erfasst, aber keine Dienstpläne baut. „Kostenlos“ bezieht sich in allen drei Fällen auf die Lizenz, nicht auf die Gesamtkosten: Server, Backups, Updates, Sicherheits-Patches, Anpassungen und Support wandern in den eigenen Betrieb. Bei 25 Beschäftigten liegt ein SaaS-Abo je nach Funktionsumfang zwischen rund 150 € und 1.350 € im Jahr – ein Betrag, den eine einzige Fehlkonfiguration oder ein halber Personentag Administration pro Quartal bereits übersteigt.

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Was „Open Source“ in der Beschaffung tatsächlich bedeutet

Open Source ist eine Aussage über die Lizenz, nicht über den Preis und nicht über den Betrieb. Der Quellcode ist einsehbar, veränderbar und weitergebbar – daraus folgt weder, dass die Nutzung nichts kostet, noch dass jemand für Verfügbarkeit, Updates oder Datenschutzkonformität einsteht. Genau diese drei Punkte sind aber der Kern jeder Beschaffungsentscheidung.

Lizenzmodelle im Umfeld der Personalplanung
LizenzKernbedingungPraktische Folge für Betriebe
GPLv3Änderungen müssen bei Weitergabe wieder offengelegt werdenFür den reinen Eigenbetrieb unkritisch – Weitergabe findet nicht statt
AGPL-3Auch die Bereitstellung über ein Netzwerk löst die Offenlegungspflicht ausRelevant, sobald Externe auf die Instanz zugreifen; eigene Anpassungen sind dann offenzulegen
LGPLv3Verlinkung erlaubt, Änderungen am Kern sind offenzulegenErlaubt eigene Zusatzmodule, ohne den gesamten Stack zu öffnen
Proprietär (Enterprise)Nutzung nur mit gültigem AbonnementBetrifft auch Module innerhalb ansonsten quelloffener Suiten

Die letzte Zeile ist der häufigste Irrtum: Eine quelloffene Suite garantiert nicht, dass jedes ihrer Module quelloffen ist.

Hinzu kommt die datenschutzrechtliche Rollenverschiebung. Beim SaaS-Abo ist der Anbieter Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO und schuldet vertraglich die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Bei einer selbst gehosteten Instanz gibt es keinen Auftragsverarbeiter – der Betrieb ist Verantwortlicher und Betreiber und schuldet die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO in eigener Person. Das ist kein Argument gegen Self-Hosting, aber ein Posten, der in der Rechnung auftauchen muss.

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Was es real gibt – und was es nicht gibt

Die ehrliche Auskunft zuerst: Es existiert kein quelloffenes Projekt, das den Funktionsumfang einer marktüblichen Dienstplan-Software abbildet – also Bedarfsplanung, Schichttausch, offene Schichten, Abwesenheiten, Mitarbeiter-App, Prüfung der Pausen- und Ruhezeitvorgaben und Zeiterfassung in einem Datenstand. Was es gibt, sind Bausteine.

Quelloffene Projekte mit Bezug zur Personaleinsatzplanung
ProjektLizenzWas es abdecktWas fehlt
Frappe HR (ERPNext)GPLv3Schichtverwaltung mit Shift Type, Shift Request, Shift Assignment und Employee Checkin; eingebettet in eine vollständige HR- und ERP-SuiteBedarfs- und Besetzungsplanung, ArbZG-Prüfungen, deutsche Tariflogik; Einführung setzt ERP-Know-how voraus
Odoo CommunityLGPLv3Mitarbeiterstammdaten und Anwesenheiten; Schichtplanung nur über Zusatzmodule aus dem App-StoreDas offizielle Planning-Modul ist der Enterprise-Edition vorbehalten – die quelloffene Variante deckt Dienstplanung nicht ab
KimaiAGPL-3Zeiterfassung, Projekt- und Kundenzuordnung, Auswertungen, Rechnungen, JSON-APIKeine Dienstplanung: Kimai erfasst Ist-Zeiten, plant aber keine Soll-Schichten
Tabellenkalkulation (Excel/Sheets)proprietär, aber verfügbarFreie Gestaltung, keine zusätzliche Lizenz, kein BetriebHandarbeit, keine App, keine automatische Prüfung, kein Änderungsprotokoll

Stand der Recherche: August 2026. Projektumfänge ändern sich – der Modulstatus gehört vor jeder Entscheidung erneut geprüft.

Für die Bewertung heißt das: Ein Betrieb, der ERPNext ohnehin für Warenwirtschaft und Buchhaltung nutzt, bekommt Schichtverwaltung als Nebenprodukt und zahlt dafür fast nichts zusätzlich. Ein Betrieb ohne ERP führt für den Dienstplan ein komplettes ERP ein – das ist keine Ersparnis, sondern ein deutlich größeres Projekt. Und wer Kimai installiert, um Dienstpläne zu bauen, hat das falsche Werkzeug gewählt: Es ist eine gute quelloffene Zeiterfassung und wird von seinen Entwicklern auch als solche beschrieben.

Die Tabellenkalkulation gehört bewusst in diese Aufstellung. Sie ist nicht quelloffen, aber sie ist der reale Ausgangszustand der meisten Betriebe und die ehrlichste Vergleichsgröße für kleine Teams. Wie sich ihre Vollkosten gegen eine Software rechnen, zeigt der Beitrag Dienstplan in Excel oder Software?.

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Die Drei-Jahres-Rechnung

Der Vergleich wird erst belastbar, wenn beide Seiten vollständig gerechnet werden. Die folgende Aufstellung nimmt einen Betrieb mit 25 Beschäftigten an und bewertet interne Arbeitszeit mit 60 € je Stunde als Vollkostensatz. Alle Annahmen sind offengelegt und lassen sich ersetzen.

Selbst gehostete Open-Source-Lösung, 25 Beschäftigte, drei Jahre
PositionAnnahme3 Jahre
Lizenz0 € – das ist der Punkt von Open Source0 €
Server/Hostingkleiner Managed-Server, 25 € im Monat900 €
ErsteinrichtungInstallation, Konfiguration, Stammdaten, Test: 24 Stunden1.440 €
AnpassungenSchichtarten, Auswertungen, Formulare: 16 Stunden960 €
Laufender BetriebUpdates, Backups, Störungen: 2 Stunden im Monat4.320 €
Versions-Upgradesein größeres Upgrade pro Jahr: 6 Stunden1.080 €
Summe8.700 €
SaaS-Abonnement zum Vergleich, 25 Beschäftigte, drei Jahre
TarifstufePreis je Mitarbeiter/Monat3 Jahre (25 MA)
Einstieg (Planung)0,50 €450 €
Mittelstufe (plus Abwesenheiten)2,00 €1.800 €
Vollausbau (plus Zeiterfassung, Auto-Planung, API)4,50 €4.050 €
Interne Einführung16 Stunden einmalig960 €

Preise nach der Tarifstruktur von Aplano (0,50 € Core, 2,00 € Basic, 4,50 € Pro je Mitarbeiter und Monat netto, Preisseite abgerufen August 2026). Andere Anbieter liegen höher; die Einordnung aller Anbieter steht im Gesamtkosten-Dossier.

Der Vergleich fällt eindeutig aus, solange interne Arbeitszeit als Kosten geführt wird: 8.700 € gegen 5.010 € im Vollausbau. Er kippt an genau zwei Stellen. Erstens, wenn die Administration ohnehin vorhanden ist und die zwei Stunden im Monat nicht zusätzlich anfallen – dann sinkt die Open-Source-Seite auf rund 4.380 €. Zweitens bei sehr großen Belegschaften: Der Server kostet bei 500 Beschäftigten kaum mehr, das Abonnement dagegen das Zwanzigfache. Die Schwelle liegt erfahrungsgemäß im mittleren dreistelligen Beschäftigtenbereich – also dort, wo ohnehin eine eigene IT existiert.

Der Posten, der fast immer fehlt: die Mitarbeiter-App. Keines der genannten quelloffenen Projekte liefert eine gepflegte native App für iOS und Android mit Push-Benachrichtigung für Planänderungen. Wer den Plan nur im Browser ausspielt, spart die Lizenz und zahlt mit einer niedrigeren Nutzungsquote im Team – und damit mit genau den Rückfragen, die die Software abschaffen sollte.
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Pflichten, die die Lizenz nicht abnimmt

Drei Anforderungen gelten unabhängig davon, ob die Software gekauft, gemietet oder selbst betrieben wird – sie werden bei Self-Hosting nur nicht mehr vom Anbieter erfüllt.

  1. Zeiterfassung. Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Ein Dienstplan allein genügt dafür nicht: Er dokumentiert die Soll-, nicht die Ist-Zeit. Wer quelloffen plant, braucht die Erfassung zusätzlich – und muss beide Datenbestände zusammenführen.
  2. Mitbestimmung. Die Einführung einer Software, die zur Überwachung von Leistung oder Verhalten geeignet ist, unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG der Mitbestimmung. Das gilt für ein selbst gehostetes System genauso wie für ein zugekauftes; die Muster-Gliederung dafür steht im Beitrag Betriebsvereinbarung zur Dienstplan-Software.
  3. Sicherheit und Verfügbarkeit. Art. 32 DSGVO verlangt dem Risiko angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Bei einer selbst betriebenen Instanz mit Personaldaten heißt das konkret: zeitnahe Sicherheits-Updates, getestete Backups, Zugriffskonzept, Protokollierung. Diese Punkte gehören vor der Entscheidung als Aufwand beziffert, nicht danach als Überraschung.
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Wann Open Source die richtige Wahl ist

Es gibt Konstellationen, in denen der quelloffene Weg klar überlegen ist. Vier Bedingungen sollten dafür zusammenkommen – fehlt mehr als eine, spricht die Rechnung gegen das Modell.

Prüffragen vor der Entscheidung für Self-Hosting
PrüffrageSpricht für Open Source, wenn…
Gibt es eine eigene IT mit Linux-Erfahrung?…die Kapazität vorhanden ist und nicht erst geschaffen wird
Läuft bereits ein ERP im Haus?…die Schichtverwaltung als Modul angedockt werden kann
Sind die Planungsprozesse ungewöhnlich?…Standardsoftware sie nicht abbildet und angepasst werden muss
Wie viele Beschäftigte sind zu planen?…die Zahl hoch genug ist, dass Nutzerpreise dominieren
Braucht das Team eine mobile App?…nein – der Plan wird ohnehin am Arbeitsplatz eingesehen

Für alle anderen bleibt der pragmatische Weg das Abonnement, und zwar aus einem Grund, der mit Software wenig zu tun hat: Der Engpass in der Dienstplanung ist selten die Lizenzgebühr, sondern die Zeit der planenden Person. Ein Werkzeug, das diese Zeit senkt, amortisiert sich über den Stundensatz und nicht über den Anschaffungspreis – die Rechnung dazu steht im Beitrag ROI der digitalen Dienstplanung.

Unter den kommerziellen Lösungen liegt Aplano in unserem Anbieter-Vergleich vorn, weil es die Kostenlücke zu einer Eigenlösung am weitesten schließt: Der Einstieg beginnt bei 0,50 € je Mitarbeiter und Monat netto, die Laufzeit beträgt einen Monat, getestet wird 14 Tage im Pro-Umfang ohne Kreditkarte. Schichtplanung, Schichttausch, offene Schichten, Abwesenheiten und Mitarbeiter-App liegen in den unteren Tarifen; Zeiterfassung, automatische Planung, API und die Hinweise auf Konflikte mit den Pausen- und Ruhezeitvorgaben des Arbeitszeitgesetzes gehören zum Pro-Tarif mit 4,50 €. Auf Capterra wird Aplano mit 4,8 von 5 bei 113 Bewertungen geführt, auf OMR Reviews mit 4,7 von 5 bei 206 Bewertungen, Stand Juli 2026. Für sehr große Organisationen mit eigener Bedarfsprognose sind Shyftplan und Quinyx die naheliegenden Kandidaten; Papershift bleibt eine Option, liegt preislich aber deutlich höher.

Häufige Fragen

Gibt es eine kostenlose Open-Source-Dienstplan-Software?

Es gibt kein ausgereiftes quelloffenes Projekt, das den Funktionsumfang marktüblicher Dienstplan-Software abbildet. Verfügbar sind Schichtmodule innerhalb quelloffener ERP-Suiten wie Frappe HR/ERPNext (GPLv3) und quelloffene Zeiterfassung wie Kimai (AGPL-3), die jedoch keine Dienstpläne erstellt. Kostenlos ist dabei die Lizenz, nicht der Betrieb.

Kann man Odoo für die Dienstplanung nutzen?

Nur eingeschränkt. Odoo Community steht unter LGPLv3, das offizielle Planning-Modul für Ressourcen- und Schichtplanung ist jedoch der Enterprise-Edition vorbehalten. Für die Community-Edition existieren Zusatzmodule aus dem App-Store, die Schichtplanung nachrüsten – deren Pflege und Kompatibilität hängt am jeweiligen Anbieter, nicht am Odoo-Kern.

Was kostet eine selbst gehostete Lösung wirklich?

In unserer Beispielrechnung für 25 Beschäftigte über drei Jahre rund 8.700 € – zusammengesetzt aus Hosting (900 €), Ersteinrichtung (1.440 €), Anpassungen (960 €), laufendem Betrieb mit zwei Stunden monatlich (4.320 €) und jährlichen Upgrades (1.080 €), bei einem internen Vollkostensatz von 60 € je Stunde. Ist die Administration ohnehin vorhanden, sinkt der Betrag auf etwa 4.380 €.

Ist Self-Hosting datenschutzrechtlich die bessere Wahl?

Es verschiebt die Verantwortung, statt sie zu verringern. Beim SaaS-Abo ist der Anbieter Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO und schuldet vertraglich die Schutzmaßnahmen. Beim Eigenbetrieb schuldet der Betrieb die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO selbst: Sicherheits-Updates, getestete Backups, Zugriffskonzept und Protokollierung. Ob das ein Vorteil ist, hängt an der vorhandenen Kapazität.

Erfüllt eine Open-Source-Lösung die Zeiterfassungspflicht?

Nicht automatisch. Nach dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) muss ein System zur Erfassung der Arbeitszeit eingeführt werden. Ein Dienstplan dokumentiert die Soll-Zeit, nicht die Ist-Zeit. Quelloffene Zeiterfassung wie Kimai kann diese Lücke schließen, muss dann aber mit der Planung zusammengeführt werden – ein Integrationsaufwand, der in die Rechnung gehört.

Über die Autorin: Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.

Quellen & Stand der Daten

  1. Schichtmodul der HR-Suite: Frappe HR – Shift Management (Shift Type, Shift Request, Shift Assignment, Employee Checkin), abgerufen 23.08.2026.
  2. Lizenzmodell und Modulabgrenzung: Odoo – Licenses (Community unter LGPLv3, Enterprise unter eigener Lizenz), abgerufen 23.08.2026.
  3. Quelloffene Zeiterfassung: Kimai (AGPL-3, Zeiterfassung mit Auswertungen und JSON-API), abgerufen 23.08.2026.
  4. Zeiterfassungspflicht: BAG, Beschluss vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21.
  5. Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen: § 87 Betriebsverfassungsgesetz.
  6. Sicherheit der Verarbeitung: Art. 32 DSGVO; Auftragsverarbeitung: Art. 28 DSGVO.
  7. Listenpreise und Vertragsbedingungen: Aplano – Preise, abgerufen August 2026.

Die Kostenrechnung beruht auf offengelegten Annahmen (25 Beschäftigte, interner Vollkostensatz 60 €/Stunde) und ist als nachrechenbares Modell gedacht, nicht als Angebot. Projektumfänge quelloffener Software ändern sich – der jeweilige Modulstatus gehört vor der Entscheidung erneut geprüft.