Das Lexikon erklärt acht Fachbegriffe rund um Personalbemessung, Schichtbesetzung und die rechtlichen Grenzen der Dienstplanung — jeweils mit Definition im ersten Satz, Rechenweg oder Paragraf und Querverweisen in das Dossier. Ergänzend führt das Glossar 27 Kurzdefinitionen aus Software-Auswahl, Kaufmännischem, Recht und Technik.
Alle Begriffe im Überblick
Workforce Management
Der Oberbegriff für den Regelkreis aus Bedarfsprognose, Einsatzplanung, Zeiterfassung und Auswertung — und die Trennlinie zum reinen Dienstplan-Werkzeug.
Dr. Katharina Müller · Stand 4. August 2026Personalbemessung
Die systematische Ermittlung, wie viel Personal in welcher Qualifikation ein Betrieb dauerhaft vorhalten muss — inklusive der gesetzlichen Vorgaben nach § 113c SGB XI.
Dr. Katharina Müller · Stand 4. August 2026Dienstplanänderung
Jede Abweichung von einem bekannt gegebenen Plan: was § 106 GewO erlaubt, wo der Betriebsrat mitbestimmt und welche Fristen gelten.
Dr. Katharina Müller · Stand 4. August 2026Betriebsvereinbarung Dienstplan
Der verbindliche Rahmen für Aufstellung, Bekanntgabe und Änderung von Dienstplänen — und für die Software, mit der geplant wird.
Dr. Katharina Müller · Stand 4. August 2026Ausfallquote
Der Anteil der Vertragsarbeitszeit, der durch Urlaub, Feiertage, Krankheit und Fortbildung nie in einer Schicht ankommt.
Dr. Katharina Müller · Stand 4. August 2026Bruttopersonalbedarf
Einsatzbedarf plus Reservebedarf: die Personalmenge, die trotz Abwesenheiten alle Schichten deckt — in Vollzeitäquivalenten.
Dr. Katharina Müller · Stand 4. August 2026Nettoarbeitszeit
Was nach Abzug von Pausen bzw. von Urlaub, Feiertagen und Krankheit übrig bleibt — der kritische Nenner jeder Bedarfsrechnung.
Dr. Katharina Müller · Stand 4. August 2026Schichtbesetzungsplan
Die Sollgröße vor dem Dienstplan: wie viele Personen mit welcher Qualifikation je Schicht anwesend sein müssen.
Dr. Katharina Müller · Stand 4. August 2026
Wie die Begriffe zusammenhängen
Die acht Einträge bilden zwei Stränge. Der erste ist die Rechenkette der Bedarfsermittlung: Aus dem Schichtbesetzungsplan ergeben sich die jährlichen Einsatzstunden, die Nettoarbeitszeit liefert den Nenner, die Ausfallquote erklärt dessen Abstand zur Vertragszeit, und heraus kommt der Bruttopersonalbedarf. Der Ordnungsrahmen darum heißt Personalbemessung, die übergeordnete Steuerungslogik Workforce Management.
Der zweite Strang ist der rechtliche: Jede Dienstplanänderung berührt Weisungsrecht, Mitbestimmung und Arbeitszeitgesetz gleichzeitig; die Betriebsvereinbarung zum Dienstplan regelt das Verfahren dafür einmal, statt es in jedem Einzelfall neu zu verhandeln.
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sich das Lexikon vom Glossar?
Das Glossar liefert 27 Kurzdefinitionen in einer Liste — Nachschlagen in einem Satz. Das Lexikon behandelt acht Begriffe ausführlich: mit Rechenweg, gesetzlichem Bezug, Tabelle und Querverweisen. Wer wissen will, was ein Begriff bedeutet, nutzt das Glossar; wer damit rechnen oder verhandeln muss, das Lexikon.
Welche Begriffe braucht man für eine Personalbedarfsrechnung?
Vier: den Schichtbesetzungsplan als Ausgangsgröße, die Netto-Jahresarbeitszeit als Nenner, die Ausfallquote zur Begründung des Abstands zur Vertragszeit und den Bruttopersonalbedarf als Ergebnis. Der vollständige Rechenweg mit offengelegten Annahmen steht im Dossier-Beitrag „Personalbedarf berechnen“.